B'90/GRÜNE

Stadt Munster

Anträge und Anfragen der Fraktion B'90/GRÜNE im Stadtrat Munster

ANTRAG: Einrichtung von zwei Schulstraßen in Munster im Rahmen eines Verkehrsversuchs

ANTRAG: Einrichtung von zwei Schulstraßen in Munster im Rahmen eines Verkehrsversuchs

Im Sinne der Förderung einer sicheren und familienfreundlichen Verkehrspolitik in Munster beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einrichtung von Schulstraßen vor den

Grundschulen im Worthweg
und in der Schulstraße
im Rahmen eines Verkehrsversuchs.


Begründung

Im direkten Umfeld der Schulen entstehen gefährliche und für Schulkinder unübersichtliche Situationen durch den Bring- und Holverkehr mit dem Auto. Die Anordnung von Schulstraßen hilft dabei, den Schulweg auf den letzten Metern zu Fuß oder mit dem Fahrrad sicher zu machen.

Die Reformen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) Mitte 2024 eröffnen Kommunen jetzt neue Möglichkeiten, die Verkehrssicherheit leichter zu verbessern und den motorisierten Individualverkehr zu regulieren. 

Diese neuen rechtlichen Spielräume ermöglichen es der Stadt Munster, die Schulwegsicherheit mit innovativen Konzepten wie Schulstraßen effektiv zu steigern.

Eine Schulstraße – die temporäre Sperrung eines Straßenabschnitts vor Schulen – sorgt für weniger Verkehr und dadurch mehr Sicherheit auf dem Weg zur Schule für die Kinder.
Das Projekt „Schulstraße“ als Verkehrsversuch zu starten, bietet die Möglichkeit, diese innovative Verkehrsmaßnahme risikofrei zu testen, die Bevölkerung einzubinden und auf Basis realer Erfahrungen fundierte Entscheidungen für eine dauerhafte Umsetzung zu treffen. Damit schaffen wir eine Win-win-Situation für Verwaltung, Politik, die betroffene Bevölkerung und vor allem für die Schulkinder.

Kernpunkte des Verkehrsversuchs „Schulstraße“

Ziele

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den Schulwegen
  • Förderung aktiver Mobilität (zu Fuß, mit dem Fahrrad)
  • Entlastung des direkten Schulumfelds vom motorisierten Individualverkehr

Idee „Schulstraße“

  • Temporäre Sperrung des Straßenabschnitts vor den Schulen während der Bring- und Abholzeiten
  • Einführung von Tempo 30 im Umfeld der Schulen auf allen Hauptzugangswege
  • Ergänzende Infrastrukturmaßnahmen:
    Zebrastreifen, Ausbau sicherer Radwege und Querungshilfen
     

Rechtliche Grundlage

  • Straßenrecht
    Für eine temporäre Umwidmung eines Straßenabschnitts bietet das Straßenrecht die Möglichkeit, „Gründe des öffentlichen Wohls“ (Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität, Klimaschutz) als Grundlage heranzuziehen. (siehe Tagesspiegel-Artikel hier
    )
  • Reform des StVG und der StVO
    Die neuen Regelungen erlauben gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf „hochfrequentierten Schulwegen“ und erleichtern die Umsetzung geschützter Verkehrsführungen ohne Nachweis einer spezifischen Gefahrenlage. Hier ein gutes Beispiel aus Köln.

     

Auswertung

Der Verkehrsversuch wird über sechs Monate durchgeführt und ausgewertet durch die Befragung von Eltern, Schüler*innen, Bewohner*innen, Lehrkräften, Verkehrswacht und Polizei.  
 

Erwartete Vorteile:

  • Verkehrssicherheit
    Reduktion von Gefahrenpotenzialen für Schüler*innen durch den Bring-  und Holverkehr (siehe dazu Studien und Praxiserfahrungen im Schulstraßen-Leitfaden von Kidical Mass, kinderaufsrad.org)
  • Gesundheit
    Förderung von Bewegung und Selbstständigkeit der Kinder
  • besseres Klima und weniger Lärm:
    Verbesserung der Luftqualität und Reduzierung von Lärm im Schulumfeld
  • Soziale Interaktion:
    Schaffung eines sicheren und lebenswerten Raums vor den Schulen

Der Stadtrat möge beschließen, einen Verkehrsversuch zur Einrichtung von Schulstraßen vor der Grundschule Breloh und im Worthweg vor der Grundschule im Örtzetal sowie dem Gymnasium Munster einzuleiten und die Verwaltung mit der Planung sowie Umsetzung zu beauftragen. 
Dabei sollen die rechtlichen Möglichkeiten aus Straßenrecht, StVG und StVO vollständig ausgeschöpft werden.

 

Weitere Informationen dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt Munster: 
https://www.munster.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000096&refresh=false

Der Antrag als PDF

STATUS: offen

Stellungnahme: zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 – „Solarpark Trauen Nord“

Stellungnahme: zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 – „Solarpark Trauen Nord“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Munster nimmt Stellung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102 – „Solarpark Trauen Nord“ und gibt folgende Punkte zu bedenken:

Bei der Erstellung von Bebauungsplänen für Flächen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollte generell ein besonderes Augenmerk auf die ökologische Gestaltung gelegt wird. Da die Stadt hier große Spielräume besitzt, sollte sie diese Möglichkeit auch nutzen, um mit der ökologischen Ausgestaltung dieser Flächen auch dem Artensterben entgegenzuwirken.

Hierbei macht es Sinn, sich auf das Fachwissen von Experten zu verlassen und deren Hinweise für eine naturverträgliche Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen zu beachten. Die durch die Beachtung dieser Kriterien entstehenden Mehrkosten sind für den Betreiber der Anlage im Verhältnis erzielbarer Gewinne marginal, für die Artenvielfalt machen sie jedoch einen sehr großen Unterschied.

„Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen“, ein gemeinsames Papier des Niedersächsische Umweltministerium, der Niedersächsische Landkreistag und die niedersächsische Fachbehörde für Naturschutz vom Juli 2023 sowie „Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen“, ein gemeinsames Papier des NABU und des BSW (Bundesverband Solarwirtschaft e.V.) aus dem Jahr 2021, befassen sich mit diesem Thema und verdienen es, beachtet zu werden.

Hieraus ergeben sich bezogen auf den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 102, „Solarpark Trauen Nord“, die folgenden zu beachtenden Punkte:

 

Eingrünung durch Heckenpflanzung entlang der westlichen Grenze

Hier sollte eine 5-reihige und 8 m breite Heckenpflanzung entlang der westlichen Grenze zur Straße „Am Buchhopsgraben“ erfolgen, wie sie auch in der Stellungnahme des Landkreises zum Schutz des Landschaftsbildes gefordert wird.
Diese Seite wird nicht durch vorhandenen Wald sichttechnisch abgeschirmt. Hecken aus heimischen Gehölzen sind zudem ein wertvoller Lebensraum für Vögel, Kleintiere und Insekten.
 

Zur Maßnahme M1: Entwicklung von Extensivwiesen

  • Um die Entwicklung einer artenreichen Extensivwiese zu ermöglichen, sollte
    der Mindestabstand der Modulreihen auf 3,50 m festgesetzt werden (besser 5 m). 
  • Der Satz: Eine Mulchmahd ist zulässig – ist zu streichen.
    Stattdessen sollte es heißen: Ist eine Beweidung nicht möglich, sollen die Flächen abschnittsweise durch insektenschonende Mahd – mit Entfernung des Mahdguts (keine Mulchmahd!) – offengehalten werden. Hierfür ist ein entsprechendes Pflegekonzept zu entwickeln.


    Begründung:

    Eine Abfuhr des Mahdguts (und die möglichst stoffliche Verwertung z. B. in Biogasanlagen) fördert die Biodiversität: Durch das Entfernen des Mahdguts entsteht ein nährstoffarmer Boden, was die Artenvielfalt fördert. Viele seltene und bedrohte Pflanzenarten sind auf nährstoffarme Böden angewiesen.

    Wird die gesamte Fläche an einem einzigen Termin gemäht, dann führt dies zur abrupten Beseitigung des Blütenangebotes für Insekten sowie zum Entzug der Nahrungsgrundlage für pflanzenfressende Arten. Zudem sind der Pflanzenbestand bzw. die Krautschicht Lebensraum vieler wirbelloser Arten. Deshalb sollte die Mahd so aufgeteilt werden, dass zunächst nur jede zweite Reihe gemäht wird und die Tiere sich in die nicht gemähten Bereiche flüchten können. Mit der Mahd der zweiten Hälfte sollte erst begonnen werden, wenn die gemähten Flächen wieder nachwachsen.

    Der Satz: „Ebenfalls ist untersagt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“, ist durch
    „sowie chemischen Reinigungsmittel“ zu ergänzen. Ferner ist der Einsatz von Mährobotern auszuschließen.
     

Allgemein:

Im Bebauungsplan sollte ein begleitendes Naturschutz-Monitoring festgelegt werden,
welches bei Errichtung, Bau und Betrieb bis zum Rückbau die Auswirkungen der Anlagen auf die Ökologie (wie die Populationsentwicklung von Insekten und Vögeln) dokumentiert.

Die Stellungnahme als PDF.

ANTRAG: zeitlich begrenzte Mähroboter-Nutzung zugunsten unserer Tierwelt

ANTRAG: zeitlich begrenzte Mähroboter-Nutzung zugunsten unserer Tierwelt

Der Stadtrat Munster möge beschließen, dass die Verwaltung eine kommunale Satzung oder Verordnung erarbeitet, die den Einsatz von Mährobotern in der Zeit von 17:00 bis 08:00 Uhr pausieren lässt.

Begründung:

Die nächtliche Aktivität von Mährobotern stellt eine ernste Gefahr für viele unserer heimischen Tierarten dar. Umweltorganisationen wie BUND, NABU sowie zahlreiche Wildtierhilfen berichten von schweren Verletzungen und tödlichen Unfällen bei nachtaktiven Tieren, insbesondere Igeln, die sich bei Gefahr einrollen und durch Mähroboter nicht als Hindernis erkannt werden. Diese Tiere erleiden oft tödliche Verletzungen oder werden verstümmelt.

Neben Igeln sind auch Amphibien wie Kröten sowie Schnecken, Eidechsen und andere Kleinstlebewesen gefährdet, die bevorzugt nachts unterwegs sind. Laut einer Untersuchung der Universität Aalborg, zitiert durch den NABU, haben von 18 getesteten Mähroboter-Modellen keines auf dem Rasen liegenden Igel als Hindernis erkannt, was zu Verletzungen führte.

Diese nächtlichen Einsätze von Mährobotern bedeuten eine direkte Bedrohung für die Tierwelt in unseren Gärten. Insbesondere junge Igelmütter, die bereits in den frühen Abendstunden unterwegs sind, können getötet werden. Zurück bleibt dann der hilflose Nachwuchs, der ohne die Mutter elendig verhungert.

Laut einer Studie des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung stammen die Schnittverletzungen bei 370 untersuchten Igeln mit großer Wahrscheinlichkeit von Mährobotern. Ein verletzter Igel schreit nicht, sondern zieht sich immer noch zurück und stirbt qualvoll.

Angesichts dieser Fakten und der Tatsache, dass der Igel mittlerweile auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Säugetiere steht, die vom Aussterben bedroht sind, ist es wichtig, präventiv zu handeln. Munster kann hier ein Vorbild sein, indem es die nächtlichen Einsätze von Mährobotern einschränkt und damit den Schutz unserer heimischen Tierwelt gewährleistet.

Diese Maßnahme bringt für die Besitzer von Mährobotern keinerlei Nachteile mit sich, da die Arbeit des Roboters problemlos tagsüber geregelt werden kann.
 

Weitere Informationen dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt Munster: 
https://www.munster.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000111&refresh=false

Der Antrag als PDF

STATUS: abgelehnt

ANTRAG: Überarbeitung der Vergabekosten für die Sportstätte am Osterberg für Nutzer außerhalb der Kommune

ANTRAG: Überarbeitung der Vergabekosten für die Sportstätte am Osterberg für Nutzer außerhalb der Kommune

Der Rat der Stadt Munster möge beschließen:

1. Erhöhung der Vergabekosten:
Die Vergabekosten für die Nutzung der Sportstätte am Osterberg, insbesondere für die Plätze (Kunstrasenplatz, Sportanlage Platz 1 und Mehrzweckhalle), werden für Nutzer außerhalb der Kommune unter Berücksichtigung der tatsächlichen Betriebskosten angepasst. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass die Kosten für Wartung, Strom, Wasser, Heizung, Personal und Abnutzung wirtschaftlich sinnvoll gedeckt werden.

2.) Erarbeitung eines neuen Kostenmodells:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein neues Kostenmodell zu entwickeln, das die genannten Betriebskosten realistisch abbildet. In diesem Zusammenhang sind auch Vergleichsdaten anderer Kommunen einzubeziehen, um eine angemessene und wettbewerbsfähige Preisgestaltung zu gewährleisten.

3.) Umsetzung und Kommunikation:
Die neuen Vergabekosten sollen spätestens am 01.01.2025 in Kraft treten, aktuelle Verträge sind ggf. nach Ablauf anzupassen. Vereine unp andere Nutzer außerhalb der Kommune sind rechtzeitig über die neuen Bedingungen informieren.

Begründung

Aktuell nutzen Vereine aus benachbarten Kommunen sowie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die Sportstätte am Osterberg zu Konditionen, die die tatsächlichen Betriebskosten der Anlage nicht annähernd decken. Dies führt nicht nur zu einer unwirtschaftlichen Nutzung der städtischen Ressourcen, sondern verursacht auch eine übermäßige Abnutzung der Anlage, die nicht durch die bestehenden Gebühren gedeckt wird.

Eine wirtschaftlich sinnvolle Anpassung der Vergabekosten ist daher notwendig, um die langfristige Erhaltung der Sportstätte sicherzustellen und eine faire Kostenverteilung zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig, um auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige Infrastruktur für den örtlichen Sportbetrieb gewährleisten zu können.

Dringlichkeit:
Aufgrund der steigenden Betriebskosten und der zunehmenden Nutzung durch externe Vereine ist eine zügige Anpassung der Gebühren unerlässlich, um finanzielle Nachteile für die Stadt Munster zu vermeiden und die Sportstätte langfristig funktionsfähig zu halten.

 

Weitere Informationen dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt Munster: 
https://www.munster.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000059&refresh=false

Der Antrag als PDF

STATUS: beschlossen

Stellungnahme: zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 „Solarpark Töpingen“

Stellungnahme: zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 „Solarpark Töpingen“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Munster nimmt Stellung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 „Solarpark Töpingen“ und gibt folgende Punkte zu bedenken:

„Bei der Klimakrise und beim Artensterben geht es um die Grundlage unserer Existenz. Wir haben weder die Zeit, noch die Ressourcen, sie nacheinander abzuarbeiten.“ (Steffi Lemke, BMUV) Beim Thema Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV) können diese beiden Problematiken sehr gut gemeinsam angegangen werden.

Nach § 6 Absatz 4 EEG dürfen die Kommunen eine naturschutzverträgliche Gestaltung der FF-PV fordern. Von dieser Möglichkeit sollten wir – gerade auch hinsichtlich der Größe dieser Anlage von fast 55 ha (78 Fußballfelder!) – unbedingt Gebrauch machen.

Unsere vorgeschlagenen Maßnahmen zur naturschutzverträglichen Gestaltung der FF-PV basieren auf anerkannten Kriterien, wie sie im gemeinsamen Papier im Juli 2023 des Niedersächsischen Umweltministeriums, des Niedersächsischen Landkreistags, der niedersächsischen Fachbehörde für Naturschutz sowie in einem Papier von 2021 des NABU und des BSW (Bundesverband Solarwirtschaft e.V.) formuliert sind.

  1. Zu Punkt 5.7.1
    Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
    und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

     
    • Zu M1: Entwicklung von Extensivwiesen
      Wir empfehlen, den Satz „Eine Mulchmahd ist zulässig“ zu streichen
      und durch die Formulierung
      „Ist eine Beweidung nicht möglich, sollen die Flächen abschnittsweise durch insektenschonende Mahd mit Entfernung des Mahdguts (keine Mulchmahd!) offengehalten werden. Hierfür ist ein entsprechendes Pflegekonzept zu entwickeln“
      zu ersetzen.
      Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass der letzte Satz
       „Ebenfalls ist untersagt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“ um
      „sowie chemische Reinigungsmittel und Mähroboter“ ergänzt werden sollte.

      BEGRÜNDUNG:
      Eine Abfuhr des Mahdguts (und möglichst stoffliche Verwertung z. B. in Biogasanlagen) fördert die Biodiversität: Durch das Entfernen des Mahdguts entsteht ein nährstoffarmer Boden, was die Artenvielfalt fördert. Viele seltene und bedrohte Pflanzenarten sind auf nährstoffarme Böden angewiesen.

      Wird die gesamte Fläche an einem einzigen Termin gemäht, dann führt dies zur abrupten Beseitigung des Blütenangebotes für Insekten sowie zum Entzug der Nahrungsgrundlage für pflanzen­fressende Arten. Zudem sind der Pflanzenbestand bzw. die Kraut­schicht Lebensraum vieler wirbelloser Arten. Deshalb sollte die Mahd so aufgeteilt werden, dass zunächst nur jede zweite Reihe gemäht wird und die Tiere sich in die nicht gemähten Bereiche flüchten können. Mit der Mahd der zweiten Hälfte sollte erst begonnen werden, wenn die gemähten Flächen wieder nachwachsen.

       
    • Zu M3: Barrierefreie Gestaltung der Einfriedung
      Wir geben zu bedenken, dass eine Querungshilfe für Großsäuger notwendig ist. Ein mindestens 30 m breiter Korridor mit Gehölzen als Querungshilfe wäre hier sinnvoll. Zudem sollte die Anforderung ergänzt werden, dass die Zaununterkante in einem Abstand von im Schnitt 20 cm über dem Gelände eingebaut wird und der Einsatz von Stacheldraht in Bodennähe ausgeschlossen ist.

      BEGRÜNDUNG:
      Innerhalb von großflächigen Solarparks (mindestens ab 500 m Länge) sollten den naturräumlichen Bedingungen und den Ansprüchen der betroffenen Tierarten entsprechend Wanderkorridore für die Sicherung Innerhalb tierökologischer Beziehungen eingerichtet werden.

       
    • Zu M4: Totholz- und Steinhaufen
      Der Satz „Innerhalb und außerhalb der Umzäunung der PV-Anlage sind mindestens 5 Totholz- und/oder Steinhaufen zur Strukturanreicherung anzulegen.“ könnte klarer formuliert werden:
      „Innerhalb und außerhalb der Umzäunung der FF-PV-Anlage sind mindestens je 5 Totholz- und/oder Steinhaufen zur Strukturanreicherung anzulegen.“

       
  2. Zu Punkt 5.7.2
    • Angesichts der Größe der FF-PV-Anlage möchten wir darauf hinweisen, dass die Pflanzflächen für Sträucher die Anlage vollständig in einer Breite von mindestens 5 m umschließen sollten, um Lebensraum für Vögel und Kleinsäuger zu schaffen.
      Bis zum sicheren Anwuchs der Gehölze sind ausreichende Wässerungen sicherzustellen. Eine fünfjährige Entwicklungspflege wäre erforderlich, um Verluste zu ersetzen. Wir empfehlen, den Rückschnitt der Gehölze abschnittsweise und zeitlich gestaffelt durchzuführen.

       
  3. Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern
    und sonstigen Bepflanzungen

ALLGEMEIN:
Im Bebauungsplan sollte ein begleitendes Naturschutz-Monitoring festgelegt werden, das bei Errichtung, Bau und Betrieb bis zum Rückbau die Auswirkungen der FF-PV-Anlage auf die Ökologie dokumentiert, insbesondere die Populationsentwicklung von Insekten und Vögeln berücksichtigt.

Wir bitten um Berücksichtigung dieser Stellungnahme und empfehlen, die genannten Anregungen und Hinweise in den weiteren Planungsprozess des Bebauungsplans Nr. 103 „Solarpark Töpingen“ zu integrieren.

Anfrage als PDF

ANTRAG: Nutzung des KfW Zuschusses, Nr. 444, „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“

ANTRAG: Nutzung des KfW Zuschusses, Nr. 444, „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“

Die Ratsfraktion B´90/GRÜNE beantragt, dass die Stadt Munster den Zuschuss Nr. 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (NKK) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für eine nachhaltige und resiliente Stadtentwicklung nutzt.

 

Begründung
Es sind enorme Anstrengungen nötig, um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Die Folgen der Klimakrise treffen uns schon heute. Trockenheit, sterbende Bäume, heiße Nächte, die Gefahr von lokalen Starkregen-Ereignissen und Überschwemmungen steigt.

Es muss etwas getan werden und das kostet Geld. Da kommt das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ des BMUV wie gerufen.
Die Stadt Munster bekommt damit die Möglichkeit, bei der KfW den Zuschuss Nr. 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“, der Teil des Aktionsprogramms des Bundes ist, zu beantragen.
Mit diesem Zuschuss können Maßnahmen zum Klimaschutz und zum Schutz der Artenvielfalt finanziell unterstützt werden.

Die wichtigsten Eckpunkte des Förderprogramms NKK
• Zuschuss in Höhe von 80 % bis 90 % der Kosten
• Förderung von Grünflächen und heimischer Artenvielfalt
• Unterstützung für Sach- und Personalkosten von Kommunen
• Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich

 

Förderungsinhalte

Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
• Erstellung und Umsetzung von Pflegekonzepten und -plänen
• Beschaffung technischer Ausstattung
• Anlegen und Aufwerten von naturnahen Grünflächen
• Aus- und Weiterbildung von Personal

Pflanzung von Bäumen
• Erstellung von Stadtbaumkonzepten
• Pflanzung von Straßenbäumen und Einzelbäumen
• Optimierung von Standorten zur Erhaltung bestehender Bäume
• Pflege von Neupflanzungen bis zu drei Jahre

Schaffung von Naturoasen
• Schaffung und Qualifizierung kleiner Parkanlagen (Pikoparks)
• Etablierung von Naturerfahrungsräumen, urbanen Waldgärten und Wäldern
• Renaturierung innerörtlicher Kleingewässer
• Pflege von Neupflanzungen bis zu drei Jahre

 

Förderziele
Übergeordnetes Ziel ist, über eine erhöhte CO2 -Bindung, eine Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt sowie über einen verstärkten Wasserrückhalt zu einem natürlichen Klimaschutz in Siedlungsgebieten beizutragen.
Dabei sind Synergien zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels im Sinne einer Verbesserung des Mikroklimas durch Schattenwirkung und Kühleffekte explizit erwünscht.

Konditionen
• Förderzeitraum: Maßnahmen sollten innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein, mit einer möglichen Verlängerung um weitere 24 Monate.
• Bereitstellung und Auszahlung: Mittel stehen nach Zuschusszusage bereit und können als Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen abgerufen werden.
• Förderfähige Personalkosten: Maximal 72.000 Euro je Modul, mit einem maximalen Zuschuss von 194.400 Euro (bei 90% Förderung).

Wir sind überzeugt, dass diese Fördermöglichkeit einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen und resilienten Stadtentwicklung leisten kann. Daher bitten wir, unserem Antrag zuzustimmen und die notwendigen Schritte bei der KfW einzuleiten.

 

Weitere Informationen dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt Munster: 
https://www.munster.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000038&refresh=false

Der Antrag als PDF

Weitere Details zum Förderprogramm sind über die Homepage der KfW erhältlich.

STATUS: beschlossen

ANTRAG: Umbenennung der zweier Straßen in Munster

ANTRAG: Umbenennung der zweier Straßen in Munster

Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt hiermit die Umbenennung
der folgenden Straßen in Munster: Hindenburgallee und Rommelstraße.

Begründung:

Umbenennung Hindenburgallee: Die Benennung der Hindenburgallee ist problematisch, da Paul von Hindenburg inzwischen von der Geschichtswissenschaft überwiegend als Gegner der Demokratie bewertet wird. Historische Forschungen haben gezeigt, dass Hindenburgs Rolle in der Weimarer Republik und insbesondere seine Rolle bei der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler kritisch zu betrachten sind.
Selbst im Zusammenhang mit der Umbenennung der Hindenburg-Kaserne wird auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse hingewiesen, die Hindenburg als unvereinbar mit demokratischen Prinzipien darstellen.
Eine Umbenennung der Hindenburgallee ist daher angebracht, um ein klares Signal für demokratische Werte zu setzen.

Umbenennung Rommelstraße: Die Benennung der Rommelstraße führt zu einer Ehrung von einer Person, die während des Zweiten Weltkriegs eine entscheidende Rolle in der Wehrmacht einnahm und die mit dem nationalsozialistischen Regime assoziiert wird. Es ist unbestritten, dass Rommel Hitler bis zum Schluss treu ergeben war.
Eine Straßenbenennung nach ihm ist daher nicht angemessen und sollte geändert werden.

Die Umbenennung dieser beiden Straßen wäre ein wichtiger Schritt, um die öffentliche Wahrnehmung von Personen mit zweifelhafter historischer Bedeutung zu korrigieren und ein klares Bekenntnis zu demokratischen Werten.

Daher machen wir den Vorschlag, mit neuen Straßennamen an die Menschen zu erinnern, die sich für die Demokratie in Munster eingesetzt haben oder im Widerstand gekämpft haben oder furchtbarerweise durch die Nazis ermordet wurden. Ihre Namen und Schicksale dürfen nicht in Vergessenheit geraten.

Die Umbenennung von Straßen nach solchen Personen würde ein Bewusstsein für unsere Demokratie wachhalten oder wecken und gleichzeitig ein Bekenntnis zu den demokratischen Grundwerten, insbesondere zu Artikel 1 unseres Grundgesetzes:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar", darstellen.

Für Namensvorschläge könnten die Stadt-Historiker Herr Köthe und Herr Breuer eventuell befragt werden.


Alle Informationen dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt Munster: 
https://www.munster.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000037&refresh=false

Der Antrag als PDF

STATUS: Antrag zurückgenommen

ANTRAG: Moratorium hinsichtlich der Abrisspläne der Grundschule Am Hanloh

ANTRAG: Moratorium hinsichtlich der Abrisspläne der Grundschule Am Hanloh

Die Ratsfraktion B´90/GRÜNE beantragt hiermit ein Moratorium bezüglich der Abrisspläne der Grundschule am Hanloh. Wir möchten, dass die Planungen für den Abbruch des Gebäudes gestoppt werden und bitten um die Prüfung alternativer Nutzungsmöglichkeiten.

Begründung:

  • Kosten des Abbruchs
    Die Kosten für den Abriss der Grundschule am Hanloh sind mit den angesetzten 500.000 € beträchtlich, eine höhere Summe nach erfolgter Ausschreibung ist nicht unwahrscheinlich.


    Ein Aufschieben der Entscheidung über den Abbruch des Gebäudes wäre nahezu kostenneutral, da der Erhalt des Gebäudes außer für gelegentliche Kontrollgänge und geringe Pflegearbeiten im Außenbereich keine weiteren Kosten anfallen. Die Kosten für einen evtl. späteren Abbruch können sowohl höher als auch niedriger als zum jetzigen Zeitpunkt ausfallen, je nach Entwicklung der Baukonjunktur. Wir sollten Alternativen prüfen, bevor wir eine solche finanzielle Belastung eingehen und mit einem teuren Abbruch voreilig unumkehrbare Fakten schaffen.

     
  • Umnutzung prüfen
    Statt eines übereilten Abbruchs des Gebäudes, sollte in Ruhe die Möglichkeit einer Umnutzung untersucht werden. Die Hanloh-Schule ist sicher gegründet und bietet durch ihre tragende Stahlbetonkonstruktion ein großes Potenzial und nahezu völligen Gestaltungs-freiraum im Innenbereich für verschiedene denkbare Nutzungen.
    Das macht das Gebäude für Investoren interessant, die im Idealfall für Munster von großem Nutzen sein können (z. B. Nutzung als Ärztehaus mit altengerechten Wohnungen im Obergeschoss). Hier gilt es den Versuch zu starten, entsprechende Investoren zu finden.
  • Ideenwettbewerb für Hochschule ausschreiben
    Um sich Möglichkeiten einer Nachnutzung des Gebäudes aufzeigen zu lassen, schlagen wir vor, einen Wettbewerb für Hochschulen auszuschreiben. Studenten könnten kreative Ideen für eine Umnutzung entwickeln und dabei innovative Lösungen einbringen, für welche sich dann ein Investor interessieren könnte. Die Kosten für diesen Wettbewerb würden nur einen Bruchteil der ggf. dadurch gesparten Abbruchkosten betragen, aber evtl. große Möglichkeiten eröffnen.

     
  • Förderung für Asbest-Sanierung und energetische Sanierung
    Bei einem Erhalt des Gebäudes könnten durch Fördermittel Asbest-Sanierung und energetische Sanierung finanziell unterstützt werden. Dies könnte eine Umnutzung des Gebäudes attraktiver machen. Auch die vorhandene sichere Gründung des Gebäudes ist angesichts des sumpfigen Untergrundes als Pluspunkt gegenüber einer erforderlichen aufwändigen Gründung eines Neubaus zu werten.

     

Angesichts dieser Argumente und des Potenzials des Gebäudes der ehemaligen Grundschule am Hanloh bitten wir, das Moratorium zu unterstützen und alternative Nutzungsmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen.

 

Alle Informationen dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt Munster: 
https://www.munster.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000031&refresh=false

Der Antrag als PDF

STATUS: abgelehnt

Anfrage: Pestizid-Einsatz in Munster

Anfrage: Pestizid-Einsatz in Munster

Insekten sind ein essenzieller Teil der Natur. Sie erhalten unsere Ökosysteme und sie sichern uns unsere Nahrung.

Als Bestäuber von Nutz- und Wildpflanzen erbringen sie enorme Leistungen, die sich auch ökonomisch messen lassen. Zudem sind Insekten für hunderte Arten, insbesondere für Vögel und Kleintiere, eine unersetzbare Nahrungsgrundlage und haben in ihrem Rang ganz unten in der Nahrungskette eine unschätzbar wichtige Rolle für viele weitere Lebewesen.
Auch als Verwerter von organischem Material auf und im Boden sind Insekten unersetzlich. Ohne sie würden wir sozusagen im Müll ersticken.

Die drastische Abnahme von Insekten in den letzten Jahrzehnten, sowohl in ihrer Gesamtmasse als auch in ihrer Artenanzahl, spiegelt das weltweit sichtbare Artensterben in Deutschland wider.

Dieses großflächige Verschwinden der Insekten hat vielfältige Gründe – es gibt jedoch zwei Hauptursachen:
-> den Verlust von Lebensraum
-> den großflächigen Einsatz von Pestiziden (Herbizide, Insektizide und Fungizide) auch in der Landwirtschaft

Oft sind diese beiden Gründe miteinander verknüpft, da der stark gestiegene Einsatz von Herbiziden den Verlust von Lebensraum und Nahrung für viele Insekten bedeutet.

Es ergehen deshalb folgende 4 Fragen:

  1. Werden Pestizide (Herbizide, Insektizide und Fungizide) im Bereich der Stadt Munster z.B. über den Bauhof ausgebracht?
  2. Wo genau werden Pestizide eingesetzt?
  3. Wie viele Pestizide werden ausgebracht?
  4. Welche Pestizide werden konkret eingesetzt?
ANTRAG: Einrichtung des openDemokratie-Tools auf der Internetseite der Stadt Munster

ANTRAG: Einrichtung des openDemokratie-Tools auf der Internetseite der Stadt Munster

Bündnis 90/Die Grünen beantragen, das openDemokratie-Tool
von openPetition auf der Internetseite der Stadt Munster einzurichten.

Begründung:

An uns wird regelmäßig der Wunsch zur politischen Mitbestimmung von Bürger*innen herangetragen. Neben offensichtlichen Willensbekundungen in Form von Demonstrationen werden immer häufiger auch Petitionen als Instrument der politischen Einflussnahme genutzt.

Wir versprechen uns von der Einrichtung des openDemokratie-Tools (opTo) vor allem eine bessere Abbildung des Bürgerwillens, weil die Bürger*innen mit diesem Tool die Möglichkeit bekommen, sich ohne große Hürden am Stadtgeschehen und der Entwicklung zu beteiligen.

Damit die Beteiligung von Bürger*innen wahrgenommen wird und Anliegen behandelt werden, hat die Petitionsplattform openPetition das sogenannte openDemokratie-Tool (opTo) entworfen. Diese Software ermöglicht das Starten und Unterzeichnen von Petitionen direkt auf den Webseiten der Städte und Gemeinden. Wird das Quorum erreicht, muss ein zuständiges Gremium das Anliegen der Petition behandeln und eine Stellungnahme veröffentlichen. Aber auch wenn das Quorum nicht erreicht wird, gibt es auf jede der Petitionen eine transparente Antwort.

So können Anliegen der Bürger*innen direkt an die jeweiligen Repräsentant*innen übermittelt werden.

Wir alle wissen, dass Bürgerbeteiligung die Demokratie in hohem Maße stärkt und Extremisten den Wähler*innenfang erschwert. Gerade vor dem Hintergrund der letzten Landtagswahl und insbesondere dem Wahlergebnis in Munster müssen wir dieses Tool schnellstmöglich den Bürger*innen in Munster zur Verfügung stellen.

 

Alle Informationen dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt Munster: 
https://www.munster.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1701&refresh=false

Der Antrag als PDF

STATUS: beschlossen

ANTRAG: Aufwandsentschädigung für die Verantwortlichen der Kinderfeuerwehr-Abteilungen der Ortswehren Munster und Breloh

ANTRAG: Aufwandsentschädigung für die Verantwortlichen der Kinderfeuerwehr-Abteilungen der Ortswehren Munster und Breloh

Bündnis 90/Die Grünen beantragen eine Aufwandsentschädigung für die Verantwortlichen der Kinderfeuerwehr-Abteilungen in Munster und Breloh.

Begründung:

Ebenso wie die Jugendwarte in Munster, Breloh und Oerrel beantragen wir eine Aufwandsentschädigung für die„Kinderwarte" der Kinderfeuerwehr-Abteilungen in Munster und Breloh.

Diese sind verantwortlich für 30 und mehr Kinder bei regelmäßigen Treffen (1x im Monat in Breloh, 2x in Munster).
Die Kinder-Feuerwehren (6 – 10 Jahre) sind der Unterbau zu den Jugend-Feuerwehren (10 – 18 Jahre), aus denen sich die Feuerwehr ihren Nachwuchs generiert. Um in diesen Abteilungen die Motivation für die ehrenamtlichen Helfer*innen über die nächsten Jahre zu sichern, halten wir eine kleine Entschädigung für angemessen und hilfreich.


Alle Informationen dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt Munster: 
https://www.munster.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=16464

Der Antrag als PDF

STATUS: zurückgenommen

Hinweis:
Am 29.06.2023 informierte Ratsvorsitzender Engel, dass der Antrag zurückgenommen wurde, da dem Antrag mit der Änderung der Entschädigungssatzung entsprochen wurde.

ANTRAG: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den ihn betreffenden Themen in der Stadt Munster

ANTRAG: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den ihn betreffenden Themen in der Stadt Munster

Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den ihn betreffenden Themen in der Stadt Munster.

Begründung:

Die Stadt Munster hat sich im Frühling 2022 für das Projekt „Jugend entscheidet“ der Hertie-Stiftung beworben. Nur 15 von über 100 Städten und Gemeinden, die sich beworben haben, haben den Zuschlag bekommen.

Die nächste Ausschreibung wird es erst im Laufe des Jahres 2023 geben, der Start der
3. Auflage erfolgt dann im Jahr 2024. Auch dann ist wieder mit zahlreichen Bewerbungen zu rechnen.

Wir möchten nun zeitnah die Einbindung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und dieses Vorhaben nicht noch länger verschieben, besonders vor dem Hintergrund der jüngsten politischen Ergebnisse hier in Munster.

Die Gemeindeebene ist ein prädestinierter Ort für junge Menschen sich zu beteiligen, da sie Politik unmittelbar in ihrem Lebensumfeld erleben und gestalten können und von vielen Planungen und Entscheidungen direkt oder indirekt betroffen sind.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist eine wichtige Demokratie-Erfahrung.

Im Rahmen eines Kinder- und Jugendforums hat z.B. die Stadt Soltau mit über 40 Kindern und Jugendlichen Ideen für die Stadt formuliert und einige davon auch konkreter behandelt.
Geleitet wurde das Forum von einem Mitarbeiter der Firma „temp-Projekte“ Maik Peyko, der bereits mit diesen Foren viele gute Erfahrungen in diversen Städten und Gemeinden, aber auch mit dem Projekt „Jugend entscheidet“ gemacht hat.

Für den Einsatz der Firma „temp-Projekte“ ist mit Kosten zu rechnen.

 

Alle Informationen dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt Munster: 
https://www.munster.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1673&refresh=false

Der Antrag als PDF

STATUS: beschlossen

ANTRAG: Förderung der Tiefengeothermie in Munster

ANTRAG: Förderung der Tiefengeothermie in Munster

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die...

  • garantierte Abnahme der erzeugten Wärme und des Stroms aus der Tiefengeothermie durch die Stadt zum Betrieb der städtischen Gebäude.
  • Im Falle einer Finanzierungslücke, die Absicherung von Darlehen durch städtische Bürgschaften.
  • Herstellung eines Fernwärmenetzes und insbesondere Anschluss der Neubaugebiete an selbiges.
     

Begründung:

Die Stadtwerke in Munster treiben schon seit etlichen Jahren mit viel Engagement die Nutzung der Tiefengeothermie voran und sind damit bundesweit Vorreiter.

Gerade jetzt, in der Zeit des russischen Angriffs auf die Ukraine, zeigt sich, dass es fahrlässig war, eine umweltfreundliche, grundlastfähige und kostengünstige Energiequelle nicht zu nutzen.
Die Schließung des Schwimmbades wäre kein Thema gewesen und die Strom- sowie Gaspreise wären unabhängig von den Schwankungen auf dem Weltmarkt für Munster stabil.

Die Schwierigkeit waren stets die hohen Investitionskosten. Die Stadtwerke haben sich über die Jahre viel Mühe gegeben eine Rentabilität herzustellen, aber durch den sehr langen Amortisationszeitraum ist ein Investment bisher ausgeblieben.

Die Bundeswehr stand bisher als Kunde im Fokus. Im nächsten Jahr wollen die Stadtwerke Munster den Bau des Geothermie-Kraftwerks nun angehen und haben die notwendigen Investoren gefunden. Wir begrüßen diesen Vorstoß.


Alle Informationen dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt Munster: 
https://www.munster.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1623&refresh=false

Der Antrag als PDF

STATUS: beschlossen

ANTRAG: Die Straße „Worthweg“ zum Teil als Einbahnstraße ausweisen.

ANTRAG: Die Straße „Worthweg“ zum Teil als Einbahnstraße ausweisen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Straße „Worthweg“ zum Teil als Einbahnstraße auszuweisen. Dies soll aus Richtung „Hindenburgallee“ kommend in Richtung „Breloher Straße“ ab Ecke Worthweg/Ellernbusch geschehen.

Begründung:

Im „Worthweg“ im Bereich der Schulen Gymnasium und Grundschule im Örtzetal kommt es in der Schulzeit regelmäßig in den Morgenstunden sowie gegen Mittag zu unübersichtlichen und damit gefährlichen Situationen, besonders für die Grundschulkinder.
 

Alle Informationen dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt Munster: 
https://www.munster.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1645&refresh=false

Der Antrag als PDF

STATUS: zurückgenommen

ANTRAG: Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und befristete Einstellung einer/s Klimaschutzmanagers/in

ANTRAG: Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und befristete Einstellung einer/s Klimaschutzmanagers/in

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt zur Umsetzung der Energie- und Klimawende folgenden Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Klimaschutzkonzept für die Stadt Munster zu erstellen.

  2. Hierzu soll die Stadt Munster eine/n Klimaschutzmanager/in einstellen. Vorerst befristet auf 2 Jahre. Zur finanziellen Förderung dieser Stelle wird die Verwaltung beauftragt, die Vorbereitung und den Abschluss eines Fördermittelantrags über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimainitiative, Antragsschluss 31.12.2021, zustellen.
     

Alle Informationen dazu im Bürgerinformationssystem der Stadt Munster: 
https://www.munster.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1536&refresh=false

HINWEIS: Der Antrag wurde am Ende nicht umgesetzt, weil nach dem Beschluss aufgefallen war, dass bereits seit 2011 ein "Integriertes Kommunales Klimaschutzkonzept" für Munster (Teil der Heideregion) sowie ein übergeordnetes Klimaschutzkonzept des Heidekreises seit 2014 vorliegen!

Des Weiteren ist auf dieser Basis die Energieagentur Heidekreis gebildet worden: Ein unabhängiges Kompetenzzentrum für Fragen rund um die Themen Energie und Klimaschutz für Privatpersonen, Unternehmen sowie Kommunen.
(Anm.d.Red.: seit 2022 liegt das "Integrierte Klimaschutz-Vorreiterkonzept" des Landkreises Heidekreis vor.)

Der Antrag als PDF

STATUS: beschlossen

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